Euthanasie

"Euthanasie" kommt aus der griechischen Antike und meint einen "schönen Tod ohne äußere Einwirkung".

Die Bezeichnung bürgerte sich für verschiedene Formen der Sterbehilfe ein (Linderung der Leiden vor dem Tod, Hilfe zum Sterben durch keine lebensverlängernde Maßnahmen, Tötung auf Verlangen).

Im Nationalsozialismus wurde der Begriff zur Tarnung des Mordprogramms missbraucht. Die Verfolgung ethnischer, religiöser, politischer Minderheiten (Juden, "Zigeuner", Homosexuelle, Kommunisten) sowie das Vorgehen gegen Behinderte, denen man die Lebensberechtigung absprach, was ein Bestandteil der nationalsozialistischer Ideologie.

1933 bildeten hierzu gesetzliche Maßnahmen den Anfang einer sozialdarwinistischen von den KirchenBevölkerungspolitik, die Auslese nach dem "Recht des Stärkeren" betreiben wollte. Nach der Besetzung Polens wurde dort ein Mordprogramm gegen arbeitsunfähige Insassen von Pflegeanstalten praktiziert. Ein mobiles "Sonderkommando" tötete mit Kohlenmonoxyd. In Posen wurden Geisteskranke in einer Gaskammer ermordet. Eine SS-Einheit erschoss in einem polnischen Waldgebiet Kranke aus Pommern und Westpreußen.

Ende Oktober 1939 begann die Mordaktion im Reichsgebiet unter Geheimhaltung. Die Grundlage bildete eine mündliche Ermächtigung Hitlers. Diese wurde von der Privatkanzlei des "Führers" schriftlich fixiert und auf den 1. September 1939 zurückdatiert. "Ermächtigt" waren Karl Brandt, Hitlers Leibarzt, und Philipp Bouhler, der Chef der "Kanzlei des Führers", unheilbar Kranken bei "kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustands den Gnadentod" zu gewähren.

Ab August 1939 bestand Meldepflicht für missgestaltete Neugeborene. Meldebögen und ärztliche Gutachter sorgten für ein geordnetes Verfahren des einsetzenden Massenmords Diese wurde in den Anstalten Bernburg, Brandenburg, Grafeneck, Hadamar, Hartheim und Sonnenstein betrieben. Unter der Tarnbezeichnung "Aktion T 4" (=Aktenzeichen) war eine perfekt arbeitende Organisation tätig, die in einer Villa in der Berliner Tiergartenstraße 4 ihre Zentrale hatte.

Eigene Standesämter beurkundeten den Tod. Erkennbar falsche Angaben zur Todesursache weckten bei der Benachrichtigung von Angehörigen Misstrauen. Die Leichen wurden sofort eingeäschert. Der Betrieb der Krematorien in den Euthanasie-Anstalten erregte die Aufmerksamkeit.

Im Sommer 1940 erhielten die Justizbehörden erste Hinweise aus der Bevölkerung und Kenntnis von den Vorgängen. Reichsjustizminister Franz Gürtner (1881–1941) beunruhigten diese Vorgänge selbst , denen jegliche gesetzliche Grundlage fehlte und drängte auf die Einstellung der heimlichen Tötung von Geisteskranken.

Sein Nachfolger Otto Georg Thierack (1849–1946) warb um Verständnis und Unterstützung der "Euthanasie".
Von den Kirchen wurden die Proteste aus der Bevölkerung aufgenommen.
Am 3. August 1941 predigte der Bischof von Münster, Clemens August Graf von Galen über den Krankenmord. Daraufhin wurden die Tötungen erwachsener Behinderter eingestellt. Die Kinder-"Euthanasie" jedoch wurde mit unauffälligeren Methoden wie Injektionen oder verhungern weitergeführt sowie die Tötung kranker KZ-Häftlinge mit Giftgas in der "Aktion 14 f 13" (= Aktenzeichen).

Bis zum Sommer 1941, dem offiziellen Stopp der "Euthanasie", sind 70000 Kranke getötet worden, danach noch 50000.

Die " Gnadentod-Aktion" wurde öffentlich propagiert (Spielfilm "Ich klage an" von 1941). Es war das Vorspiel der Bevölkerungspolitik des systematischen Massenmords.
1942 wurden die Erfahrungen der Euthanasie und das Personal der Aktion T 4 in den Vernichtungslagern in Polen bei der "Endlösung der Judenfrage" eingesetzt.

Literatur: Klee, Ernst: "Euthanasie" im NS-Staat. Die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“, Frankfurt a. M. 1983.

Klee, Ernst (Hg.): Dokumente zur "Euthanasie", Frankfurt a. M. 1985.



Profil
Abmelden
Weblog abonnieren